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Insolvenz rechtfertigt keinen Erlass der Erbschaftsteuer

Ein Erlass der nachträglich fällig werdenden Erbschaftsteuer wegen der Insolvenz des Betriebes innerhalb der Behaltensfrist ist nicht möglich.

Eine Insolvenz innerhalb der fünfjährigen Behaltensfrist ist für den Erben doppelt bitter: Neben dem Verlust des Betriebes fällt nach altem Recht auch rückwirkend die Verschonung von der Erbschaftsteuer weg. Das hatte der Bundesfinanzhof schon vor längerem entschieden. Jetzt haben die Richter nachgelegt: Auch ein Erlass der Erbschaftsteuer wegen sachlicher oder persönlicher Billigkeitsgründe kommt bei einer insolvenzbedingten Veräußerung des Betriebsvermögens nicht in Frage.


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