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Spekulationsgewinnbesteuerung im Jahr 1999 ist fragwürdig

Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob die rückwirkende Spekulationsgewinnbesteuerung bestimmter Immobiliengeschäfte im Jahr 1999 verfassungsmäßig ist.

Aus der Ära des Finanzministers Lafontaine stammt das Steuerbereinigungsgesetz 1999, an dem das Finanzgericht Münster nun ernsthafte verfassungsrechtliche Zweifel äußert. Grund dafür ist, dass darin der Gewinn aus der Veräußerung noch nicht fertiggestellter Gebäude rückwirkend der Besteuerung unterworfen wird. Das Gericht will deshalb eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Dieser Beschluss hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung, denn immer wieder setzt der Gesetzgeber rückwirkend steuerverschärfende Maßnahmen um. Das BVerfG hat diese unechte Rückwirkung bisher oft zugelassen, weil die Steuer erst zum Ende des Veranlagungszeitraums entsteht. Soweit die Änderung aber einen bereits abgeschlossenen Sachverhalt betrifft, liegt nach Ansicht des Finanzgerichts eine echte und damit verfassungswidrige Rückwirkung vor. Darüber muss nun das BVerfG entscheiden.


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