Steuern verstehen –
einfach erklärt.

In kurzen, verständlichen Videos erkläre ich aktuelle Steuerthemen und praktische Fragestellungen rund um Ihre Steuern.

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Kostenübernahme für eine Bildschirmarbeitsbrille

Die steuerfreie Übernahme der Kosten für eine Bildschirmarbeitsbrille durch den Arbeitgeber ist nur dann möglich, wenn deren Notwendigkeit zuvor von einem Augenarzt diagnostiziert wurde.

Übernimmt der Arbeitgeber gemäß der gesetzlichen Verpflichtung die Kosten für eine Bildschirmarbeitsbrille, dann ist diese Kostenübernahme für den Arbeitnehmer steuerfrei. Das gilt jedoch nur, wenn eine fachkundige Person die Notwendigkeit einer solchen Brille bescheinigt. Die Finanzverwaltung hat nun ihre Auffassung kund getan, dass in diesem Fall nur ein Arzt als fachkundige Person gilt. Stammt die Bescheinigung nur von einem Optiker, bestünde für den Arbeitgeber keine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme und damit keine Steuerfreiheit für den Arbeitgeber. Eine zweite Voraussetzung für die Anerkennung durch das Finanzamt ist, dass die Verordnung durch den Arzt vor Anschaffung der Brille ausgestellt wurde.


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