Steuern verstehen –
einfach erklärt.

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Darlehen zur Finanzierung einer Tilgungs-Lebensversicherung

Solange eine Kapitallebensversicherung der Tilgung eines Immobiliendarlehens dient, zählen auch die Zinsen für ein Darlehen zur Finanzierung der Beiträge als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Dient eine Kapitallebensversicherung der Rückzahlung von Darlehen, die zum Kauf von Mietgrundstücken aufgenommen worden sind, dann sind die Zinsen für ein zur Finanzierung der Versicherungsbeiträge aufgenommenes Darlehen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Dass die Versicherung auch das Todesfallrisiko absichert spielte für den Bundesfinanzhof bei dieser Entscheidung keine Rolle.


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