Steuern verstehen –
einfach erklärt.

In kurzen, verständlichen Videos erkläre ich aktuelle Steuerthemen und praktische Fragestellungen rund um Ihre Steuern.

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Keine Betriebsveranstaltung bei Beschränkung auf Führungskräfte

Ist der Teilnehmerkreis einer Veranstaltung auf einzelne Arbeitnehmergruppen beschränkt, entfällt die Möglichkeit zur Lohnsteuerpauschalierung.

Ist die Teilnahme an einer Veranstaltung nur den Führungskräften eines Unternehmens vorbehalten, dann liegt keine Betriebsveranstaltung vor. Die Möglichkeit der Lohnsteuer-Pauschalierung mit einem festen Steuersatz von 25 % scheidet damit aus. Um eine Betriebsveranstaltung handelt es sich nur dann, wenn die Teilnahme nicht auf bestimmte Mitarbeiter beschränkt ist. Der Bundesfinanzhof erwartet die vertikale Öffnung des Teilnehmerkreises, denn nur so ist mit dem Pauschsteuersatz von 25 % ein typisierender Durchschnittssteuersatz zu erreichen.


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