Steuern verstehen –
einfach erklärt.

In kurzen, verständlichen Videos erkläre ich aktuelle Steuerthemen und praktische Fragestellungen rund um Ihre Steuern.

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Lottogewinn kann Kindergeld kosten

Ein Lottogewinn des Kindes wird auf den Jahresgrenzbetrag der Einkünfte angerechnet, oberhalb dessen der Kindergeldanspruch verfällt.

Ein Lottogewinn des Kindes ist nach Meinung des Bundesfinanzhofs dazu geeignet, den Unterhalt und die Ausbildung des Kindes zu finanzieren. Liegt das Einkommen des Kindes daher, den Gewinn eingerechnet, über dem Jahresgrenzbetrag von derzeit 7.680 Euro, dann fällt der Anspruch auf Kindergeld weg.


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